Grundzüge der Standesrichtlinien von BVW-Der Beraterverband© |
| Präambel |
| Der BVW-Berater, der im Beraterregister von BVW-Der Beraterverband© registriert ist, berät die private und öffentliche Wirtschaft gemäß seiner berufsspezifischen Orientierung. Er übt seinen Beruf qualitätsorientiert aus. Sein Beratungsspektrum ist im Register des BVW erfasst. |
Allgemeine Berufspflichten |
| Der Berater im BVW hat seinen Beruf gewissenhaft auszuüben. Er übernimmt nur Aufträge, für deren Bearbeitung er die erforderlichen Fähigkeiten besitzt und die unter den gegebenen Umständen ordnungsgemäß abgewickelt werden können. Der Berater im BVW hat sich innerhalb und außerhalb seiner Berufstätigkeit des Vertrauens und der Achtung würdig zu erweisen, die seine Stellung erfordert. Er hat in der Öffentlichkeit alles zu unterlassen, was Ruf und Ehre des Verbandes, seiner Organe und Funktionsträger oder einzelner Verbandskollegen schaden könnte oder auch nur diesen Anschein erweckt. |
Unabhängigkeit |
| Der Berater im BVW hat bei seiner Berufsausübung seine persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit zu wahren. Er darf keine Bedingungen eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden könnten. |
Eigenverantwortlichkeit |
| Der Berater im BVW hat seine Berufsfähigkeit in eigener Verantwortung zu bestimmen. Die Eigenverantwortlichkeit verlangt, dass er sich persönlich sein Urteil bildet und seine Entscheidungen danach ausrichtet. |
Verschwiegenheit |
| Die Plicht der Verschwiegenheit erstreckt sich auf alles, was dem Berater im BVW in Ausübung seines Berufes anvertraut worden oder ihm anlässlich seiner Berufsausübung bekannt geworden ist. Der Berater im BVW hat auch seine Mitarbeiter und Angestellten zur Beachtung dieses Grundsatzes, insbesondere zum Schutze von Mandanten und BVW-Kollegen, anzuhalten. |
Berufsbezeichnung |
Mitglieder des Verbandes führen im beruflichen Verkehr regelmäßig auch den Hinweis auf die Mitgliedschaft im BVW-Der Beraterverband©. Das Führen weiterer Berufsbezeichnungen ist im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen zulässig, insbesondere das Führen der vom Berater gewählten spezifischen Berufsbezeichnung. |
Verhalten gegenüber Klienten |
| Die Beziehung zwischen dem Berater im BVW und seinen Auftraggebern beruht auf einem
Vertrauensverhältnis. Die Annahme eines Auftrages ist daher in den Fällen ausgeschlossen, in denen ein Vertrauensverhältnis nicht bestehen kann. Gleiches gilt für die Beibehaltung des Auftrages. Im Übrigen ist der Berater im BVW in der Annahme eines Auftrages frei, soweit er diesbezüglich nicht die kollegiale Rücksichtnahme gegenüber Verbandskollegen zu beachten hat. |
Honorare |
| Die Honorare müssen vor Übernahme des Beratungsauftrages vereinbart werden. Die Vereinbarung muss für den Mandanten den Honorarrahmen
deutlich machen. |
Verhalten gegenüber Kollegen |
| Der Berater im BVW ist zu kollegialer Rücksichtnahme verpflichtet. Er verhält sich seinen Kollegen gegenüber
nie verletzend oder gar schädigend. Unsachliche Angriffe gegen die Person eines Kollegen, ein Organ oder einen Funktionsträger
des BVW-Der Beraterverband© in Wort und Schrift stellen einen Verstoß gegen die Pflicht zur Kollegialität dar. Glaubt ein Berater im BVW, dass ein
Kollege standeswidrig handelt, so soll er diesen auf den Verstoß vertraulich hinweisen. Vor der Einleitung gerichtlicher Maßnahmen ist das
Präsidium des Verbandes zu unterrichten, damit dieses schlichtend eingreifen kann. |
Unvereinbare Tätigkeiten |
| Der Berater im BVW hat sich jeder Tätigkeit zu enthalten, welche die Einhaltung der Standesrichtlinien gefährden oder das Ansehen des Berufsstandes verletzen kann. Er darf keine Tätigkeit ausüben, die seine Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit im Sinne der Satzung des BVW gefährden, oder Anspruch und Zielen des Verbandes zuwiderlaufen. |
Überwachung |
Das Standesrecht ist innerhalb des BVW-Der Beraterverband© gewachsen. Jedes BVW-Mitglied muss sich über das Standesrecht informieren. Es kann sich nicht auf Unkenntnis berufen. Die Erfüllung der den BVW-Mitgliedern
obliegenden Pflichten, insbesondere aufgrund der Standesrichtlinien, überprüft das Präsidium der Standesorganisation. Jedes Mitglied hat das Präsidium bei einer solchen
Überprüfung mit Informationen und Auskünften bestmöglich zu unterstützen.
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Die Standesrichtlinien des BVW-Der Beraterverband© gelten analog für alle Arten der Mitgliedschaft.
Der Originaltext der Standesrichtlinien kann von Mitgliedern bei der BVW-Geschäftsstelle angefordert werden.
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